Seit Montag kämpfen sich die Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe durch die Schneemassen. Die Touren werden planmäßig gefahren – mit maximal einem Tag Verspätung. Allerdings ließen die Straßenverhältnisse es nicht zu, alle Grundstücke anzufahren. Auch wenn der Winterdienst geräumt hatte und ein PKW durchpasste, heißt es leider noch lange nicht, dass die Straße auch von einem Müllsammelfahrzeug gefahrlos befahren werden kann.

Außerdem waren Abfallbehälter oder die Zuwegungen zu ihnen zum Teil so zugeschneit oder zugeschoben, dass ein Herankommen für die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen nicht möglich war.

Wir können hier nur um Verständnis bitten. Wenn einem Tag nach dem regulären Termin keine Entsorgung stattgefunden hat, nehmen Sie bitte die Abfallbehälter vorerst wieder vom Bereitstellungsplatz.

Ein generelles Nachfahren schließen die bisherigen Wettervorhersagen sowie die Technik- und Personalkapazitäten aus. Sollte es eine Möglichkeit geben, Touren oder Teile davon außer der Reihe nachträglich zu entsorgen, wird wir dies über die AbfallApp des Landkreises Nordsachsen (AbfallApp Abfall+) bekanntgeben. Natürlich ist es auch in unserem Interesse, nicht alles auf die planmäßige Folgetour zu verschieben, denn die Touren sind so geplant, dass sie ausgelastet sind.

Nun kommt ein weiteres Problem dazu: eingefrorene Abfälle in den Behältern. Die Abfallwirtschaftssatzung ist dazu eindeutig:

In § 15 Abs 5 heißt es:

„… Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen haben in geeigneter Weise sicherzustellen, dass ein Festfrieren der Abfälle am Behälterrand bzw. -boden ausgeschlossen ist.

Der Entleerungsvorgang beinhaltet das Einhängen der Behälter an der Kippvorrichtung, das Betätigen der automatischen Kippvorrichtung und das Abstellen des Behälters an der Fahrbahnkante. Befinden sich auch nach zweimaliger Betätigung der Kippvorrichtung des Abfallsammelfahrzeugs weiterhin Abfälle im Behälter, insbesondere deshalb, weil sie am Behälterrand bzw. -boden anhaften, eingestampft, eingeschlämmt, verdichtet bzw. angefroren sind oder aufgrund ihrer Sperrigkeit den Kippvorgang erschweren, besteht seitens des Anschluss- und Benutzungspflichtigen kein Anspruch auf vollständige Leerung des Behälters.“

Nun ist das Kind leider oftmals in den vielzitierten Brunnen gefallen, denn wohl kaum einer hatte mit so tiefen Temperaturen gerechnet.

Mit den folgenden Hinweisen kann ein Festfrieren – wenigstens teilweise – verhindert werden:

  • Stellen Sie die Abfallbehältnisse möglichst an die Hauswand oder unter ein Dach
  • Den Boden mit trockenem Knüllpapier oder Pappe auslegen oder einen Sack verwenden
  • Die Restabfalltonnen regelmäßig leeren lassen
  • Den Tonneninhalt nicht einstampfen
  • Alle feuchten Abfälle möglichst einwickeln
  • Vor dem Entsorgungstermin die Abfälle vorsichtig z.B. mit einem Spaten auflockern.

Das letztgenannte wird in oftmals hitzig geführten Telefonaten dann von den Mitarbeitern gefordert, nur dazu ist beim besten Willen keine Zeit. Und wie gesagt, die Abfallwirtschaftssatzung sieht das nicht so vor.

Insgesamt können wir aber sagen, dass ganz viele Telefonate und Gespräche sachlich und auch mit ganz viel Verständnis geführt werden. Wir alle stehen vor Herausforderungen, an die wir nicht mehr gewöhnt waren. Und wir werden alles daran setzen, dass wir unseren gewohnt guten Service so schnell es geht wieder vollumfänglich umsetzen.

 

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